5 D-Mark Deutsche Gedenkmünzen
Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland, die auf erinnerungswürdige Ereignisse verweisen, werden seit dem Jahr 1953 ausgegeben. Die amtlich limitierten Münzen sind gültige Zahlungsmittel, werden aber im Allgemeinen nicht für den normalen Geldumlauf verwendet, sondern als Sammlerstücke verwahrt. Der Bund als Inhaber des Münzrechts beauftragt die Prägeanstalten der Länder mit der Herstellung. Die Münzen sind von einem Künstler gestaltet und stellen auf der Bildseite jeweils eine Illustration im Zusammenhang mit dem Ausgabezweck dar. Die Wertseite zeigt einen Adler in einer dem Motiv angepassten Form. Die Aufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen.
Bis zum Ende des Jahres 2001 wurden Gedenkmünzen in der Währung "Deutsche Mark" geprägt. Es gab Motive mit Nennwerten von 5 DM und 10 DM. Eine Goldmünze (keine "Goldmark") wurde 2001 ausgegeben.
Seit der Währungsumstellung am 1. Januar 2002 tragen kursgültige deutsche Münzen die Währungsbezeichnung "Euro". Alle vorherigen Ausgaben werden unbefristet durch die Deutsche Bundesbank in Euro umgetauscht. Nach diesem Datum wurden Gedenkmünzen zu 2, 10, 100 und 200 Euro ausgegeben. Am 23. Juni 2010 erschien die erste 20-Euro-Gedenkmünze. Euro-Gedenkmünzen sind nicht im gesamten Währungsgebiet gültig, sondern nur im Land der Ausgabe. Eine Ausnahme machen dabei die 2-Euro-Gedenkmünzen; sie sind Zahlungsmittel in allen Ländern der Eurozone. Die Gedenkmünzen höherer Nominale werden hauptsächlich gesammelt und sind daher kaum im Umlauf.
Gedenkmünzen aus Silber werden in Deutschland in zwei Qualitätsstufen hergestellt. Der normale Prägegrad ist "Stempelglanz". Für Münzsammler gibt es eine nur bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen erhältliche Ausführung "Spiegelglanz"; dies gilt auch für die seit 2006 ausgegebenen 2-Euro-Münzen. Alle bis zum Jahre 2007 ausgegebenen Goldmünzen wurden in Stempelglanz geprägt.
Quelle: www.wikipedia.ch